Info Patienten
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!
Ich freue mich, dass Sie meine Praxis für Ihre Behandlung ausgewählt haben.
Gerne würde ich Ihnen einige organisatorische Informationen geben:
Ärztliche Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erforderlich. Für einen notwendigen Hausbesuch muss dieser am Überweisungsschein verordnet werden!
Bewilligung für Kostenrückerstattung
Unter der Voraussetzung, dass in den letzten 13 Wochen keine Physiotherapie in Anspruch genommen wurde, sind für Versicherte der ÖGK und der SVS (gewerbliche Wirtschaft und Bauern) die ersten 7 Behandlungen und für Versicherte der BVAEB (Beamte, Eisenbahner und Bergbau) die ersten 10 Behandlungen nicht bewilligungspflichtig. Alle weiteren Therapien müssen von den Krankenkassen bewilligt werden. Diese Bewilligung kann ich gerne für Sie organisieren.
Termine
Ich bitte Sie, Ihre Termine pünktlich einzuhalten und mich im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher zu informieren, damit ich den freiwerdenden Termin anderwärtig vergeben kann. Andernfalls müsste ich Ihnen die Therapie in Rechnung stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
